WEITERBILDUNG





Jede Berufskraftfahrerin bzw. jeder Berufskraftfahrer ist seit dem 10.09.2008 (Fahrerlaubnis D1/D1E/D/DE) oder ab dem 10.09.2009 (Fahrerlaubnis C1/C1E/C/CE) verpflichtet alle 5 Jahre 35 Stunden Weiterbildung nachzuweisen.

Das gilt konkret für:

  • Neueinsteiger die nach obigen Fristen die Grundqualifikation erworben haben
  • Fahrer/-innen die vor obigen Fristen die jeweilige Fahrerlaubnis erworben haben
  • Fahrer/-innen, die diese Tätigkeit zeitweilig unterbrochen hatten und denen in dieser Zeit die Weiterbildungsfristen abgelaufen sind.

Zweck und Ziel der Weiterbildung 

Durch die regelmäßige Weiterbildung sollen die während der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. die Grundqualifikation des Fahrers auf konstant hohem Niveau gehalten werden. Ziel ist eine dauerhaft gute Arbeitsqualität und erhöhte Sicherheit auf den Straßen.

Laut BKrFQG kann die Weiterbildung nur an anerkannten Ausbildungsstätten absolviert werden. Nur so kann der Erfolg dieser Maßnahme auf Dauer gewährleistet werden.